1. Abschluss des Beherbergungsvertrages
1.Mit der Buchung , die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax, über das Internet oder per E-Mail erfolgen kann, bietet der Gast dem Beherbergungsbetrieb den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an.
2.Der Beherbergungsvertrag zwischen dem Gast und dem Beherbergungsbetrieb kommt mit der Buchungsbestätigung zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form.
- Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
4.Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt dem Beherbergungsbetrieb Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weiteres. Erfolgt die Mitteilung zur Buchung, so kommt die Buchung zustande.